Steuerberatung
Unternehmensberatung
Mit der Gießkanne Werbebotschaften über alle zu streuen, funktioniert heutzutage oft nicht mehr, weil wir alle täglich einer Flut von Werbungen ausgesetzt sind. Mit Werbebotschaften die punktgenau die Interessen der Kunden treffen, verkaufen Sie mehr trotz gleichbleibendem Werbebudget.
Eine Rechnung berechtigt grundsätzlich einen Rechnungsempfänger nur dann zum Vorsteuerabzug, wenn sie den Formvorschriften des Umsatzsteuergesetzes entspricht und folgende Merkmale aufweist:
Das COVID-19-Steuermaßnahmengesetz brachte die Möglichkeit unter bestimmten Voraussetzungen Forderungen auch für steuerliche Zwecke pauschal wertzuberichtigen bzw. Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten pauschal zu bilden. In einer aktuellen Wartung der Einkommensteuerrichtlinien hat nun das Finanzministerium seine Rechtsansicht dazu dargelegt.
Durch das Konjunkturstärkungsgesetz 2020 und die COVID-19-Verlustberücksichtigungsverordnung ist es möglich, Verluste aus 2020 in den Jahren 2019 und 2018 steuerlich zu berücksichtigen (für abweichende Wirtschaftsjahre kann der Verlust aus der Veranlagung 2020 oder aus der Veranlagung 2021 rückgetragen werden).
Einhergehend mit den sinkenden Corona-Fallzahlen wurde auch der Prüfungsbetrieb in der Finanzverwaltung wieder aufgenommen, wobei die Abzugsteuer nach § 99 EStG immer stärker in den Fokus der Prüfer rückt. Die Überprüfung der Abzugsteuer erfolgt dabei in der Regel im Rahmen der GPLA-Prüfung, wobei insbesondere die grenzüberschreitende Arbeitskräftegestellung einer verschärften Kontrolle unterliegt.
Entsteht bei der Berechnung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ein Überschuss der Werbungskosten über die Einnahmen, so ist dieser grundsätzlich mit anderen Einkünften ausgleichsfähig und reduziert so die Steuer. Wird allerdings in einem absehbaren Zeitraum kein positiver Gesamterfolg erzielt, so fällt die Vermietung unter den Begriff der Liebhaberei und die steuerlichen Vorteile entfallen. Dabei sind unterschiedliche Regelungen für kleine und große Vermietungen zu beachten.