Steuerberatung
Unternehmensberatung
Neue Kunden zu gewinnen ist meist mit hohem Aufwand verbunden. Umso wichtiger ist es, rechtzeitig zu erkennen, wenn sich bestehende Kunden nach anderen Geschäftspartnern umsehen. Folgende Anzeichen können z. B. eine Abwanderung von Kunden ankündigen:
In einer Verordnung zum Einkommensteuergesetz ist festgehalten, dass Vertreter bei nicht selbständigen Einkünften 5 % der Bemessungsgrundlage, höchstens jedoch € 2.190,00 jährlich, anstelle des üblichen Werbungskostenpauschalbetrages von € 132,00 steuerlich geltend machen können.
Das Einkommensteuergesetz (EStG) verpflichtet dazu, „sonstige langfristige Verbindlichkeitsrückstellungen“ mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe von 3,5 % und „langfristige Personalrückstellungen“ mit einem Abzinsungsfaktor in Höhe von 6 % abzuzinsen.
Seit Anfang des Jahres 2021 sind im Körperschaftsteuergesetz neue Regelungen zu einer sogenannten „Zinsschranke“ in Kraft getreten. Beschränkt wird dabei die steuerliche Abzugsfähigkeit eines im Gesetz definierten Zinsüberhanges (= Zinsaufwendungen minus Zinserträge) eines Wirtschaftsjahres.
Ein inngemeinschaftlicher Versandhandel liegt vor bei Lieferungen von Gegenständen,
Das Einkommensteuergesetz regelt die Abzugsfähigkeit eines „steuerlichen Arbeitszimmers“ sehr streng. Mit ergänzenden Regelungen sollen nun die Kosten des Arbeitnehmers aus einer Homeoffice-Tätigkeit auch steuerlich besser berücksichtigt werden.
Der „Ausfallsbonus“ soll Unternehmen, deren Umsätze im jeweiligen Betrachtungszeitraum um mindestens 40 % zurückgegangen sind, mit zusätzlicher Liquidität versorgen. Die Voraussetzungen und Bedingungen, unter denen der „Ausfallsbonus“ gewährt werden kann, sind in einer umfangreichen Förderrichtlinie geregelt. Die wesentlichen Eckpunkte dieser Förderrichtlinie finden Sie in unserem Steuernews-Beitrag„Coronavirus: Was bringt der neue Ausfallsbonus?“.
Wie bereits berichtet gelten für die Bezahlung von coronabedingten Beitragsrückstände besondere Erleichterungen. Der Nationalrat hat nun kürzlich eine weitere Verschiebung von bestimmten Zahlungszielen von 31.3.2021 auf 30.6.2021 beschlossen.