Steuerberatung
Unternehmensberatung
Mit dem „Ausfallsbonus“ wurden die pandemiebedingten Unterstützungsleistungen um eine neue Maßnahme erweitert, die dazu beitragen soll, die Zahlungsfähigkeit heimischer Unternehmen trotz der anhaltenden wirtschaftlichen Auswirkungen der Coronavirus-Pandemie zu erhalten und Liquiditätsengpässe zu vermeiden.
Unternehmen, welche durch die Einschränkungen der COVID-19-Schutzmaßnahmen- bzw Notmaßnahmenverordnungen indirekt erheblich betroffen sind,können unter bestimmten Voraussetzungen einen Umsatzersatz beantragen (Lockdown-Umsatzersatz II). Im Folgenden finden Sie einen Überblicküber ausgewählte Eckpunkte dieser Regelung.
Viele Unternehmen müssen aktuell sehr genau auf ihre Liquidität achten, um zahlungsfähig zu bleiben. Wie berichtet bieten sowohl Finanz wie auch die Sozialversicherung Stundungen und Ratenzahlungen zur Unterstützung an. Nicht vergessen sollte man aber, dass diese Zahlungen nur aufgeschoben und diese Verbindlichkeiten letztendlich doch zu begleichen sind.
Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union hat Auswirkungen auf eine Vielzahl von rechtlichen Bereichen. Umsatzsteuerlich gilt das Vereinigte Königreich seit Jahresbeginn als Drittland. So ist nun im Bereich der Umsatzsteuer unter anderem Folgendes zu beachten:
Mit einer Neuerung im Konjunkturstärkungsgesetz kann unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen für Gebäude, die nach dem 30. Juni 2020 angeschafft oder hergestellt worden sind, eine beschleunigte Abschreibung (AfA) in Anspruch genommen werden.
Nicht zuletzt wegen der Berichte über hohe Kursgewinne (und -verluste) sind Kryptowährungen für viele Anleger zum Thema geworden. Aber auch die Finanzverwaltung ist interessiert, denn der Handel mit Kryptowährungen ist häufig steuerlich relevant.
Bestimmte Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft können ab der Veranlagung 2020 auf Antrag zu je einem Drittel im Veranlagungsjahr und den beiden Folgejahren steuerlich berücksichtigt werden.
Bereits mit dem Abgabenänderungsgesetz 2020 wurden einige Bestimmungen des grenzüberschreitenden Versandhandels geändert, welche nun mit 1. Juli 2021 in Kraft treten sollen. In diesem Zusammenhang entfällt auch die Steuerbefreiung für die Einfuhr von Gegenständen, deren Wert € 22,00 nicht übersteigen. Dieser Artikel stellt die Eckpunkte zum Einfuhrversandhandel dar.
Zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung wird das Kontenregister durch eine Änderung des Kontenregister- und Konteneinschaugesetzes (KontRegG) deutlich erweitert und für zusätzliche Behörden (z. B. die Geldwäschemeldestelle) neu zugänglich gemacht. Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Sie zusammengefasst.