Steuerberatung
Unternehmensberatung
Stundungen, die nach dem 15. März 2020 bewilligt worden sind und deren Stundungsfrist am 30. September oder am 1. Oktober 2020 endet, bleiben bis 15. Jänner 2021 unter Einbeziehung jener Abgaben aufrecht, welche bis spätestens 25. September 2020, im Falle von Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuervorauszahlungen bis spätestens 27. November 2020, auf dem Abgabenkonto verbucht wurden.
Das Konjunkturstärkungsgesetz (KonStG 2020) soll mit Maßnahmen im Abgabenrecht Entlastung bringen und den Standort stärken. Der folgende Überblick über ausgewählte Maßnahmen basiert auf dem im Nationalrat beschlossenen Gesetz und den dazugehörigen Erläuterungen.
Im Konjunkturstärkungsgesetzes (KonStG 2020) finden sich neben einer Vielzahl von Änderungen auch Maßnahmen zur steuerlichen Förderung von Investitionen.
Der Umsatzsteuersatz wurde für bestimmte Umsätze in den Bereichen
· Gastronomie,
· Beherbergung,
· Publikationen und
· Kultur
für den Zeitraum vom 1.7.2020 bis 31.12.2020 auf 5 % gesenkt.