Dies betrifft etwa:
- die Erweiterung des One-Stop-Shops,
- die Abschaffung der Lieferschwelle im innergemeinschaftlichen Versandhandel,
- die Regelungen zum Einfuhr-Versandhandel sowie zur Einführung einer Fiktion von bestimmten Plattformen als Steuerschuldner.
Die Gesetzeswerdung des COVID-19-Steuermaßnahmengesetz bleibt abzuwarten