Lohnkonto Inhalte
Inhalt des Lohnkontos

In der Praxis gibt es oft Unsicherheit darüber, welche Bezüge in ein Lohnkonto aufzunehmen sind und welche nicht. Es sind auch Bezüge, die nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören im Lohnkonto anzugeben.
   
  Die folgende Aufstellung vom BMF stellt eine Übersicht dar, der nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehörenden Bezüge, die grundsätzlich ins Lohnkonto aufzunehmen sind.


  • Einkünfte während einer begünstigten Auslandstätigkeit (§3 Abs 1 Z 10 EStG)
  • Bezüge von ausländischen Ferialpraktikanten (höchstens 6monatige Beschäftigung und Gegenseitigkeit des ausländischen Staates) §3 Abs 1 Z 12 EStG)
  • Zukunftsicherungsmaßnahmen bis € 300,00 jährlich je Arbeitnehmer (§3Abs1Z15 lit a EStG)
  • Mitarbeiterbeteiligungen bis € 1.460,00 jährlich je Arbeitnehmer (§3 Abs1 Z15 litb EStG
  • Vorteil aus der Ausübung von nicht übertragbaren Aktien-Optionen (§3 Abs 1 Z15 litc EStG)
  • Freiwillige Zuwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden, (§3 Abs 1 Z16 EStG)
  • Freie oder verbilligte Mahlzeiten am Arbeitsplatz (§ 3 Abs 1 Z17 EStG) - Essensbons
  • Reisekostenvergütung (Diäten, Kilometergelder)
  • Umzugskostenvergütung
  • Beiträge des Arbeitgebers an die Pensionskasse
  • Beiträge des Arbeitsgebers an die Mitarbeitervorsorgekasse