Postgassenfest vom 28.5.2010
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Am Freitag, den 28.5.2010 fand unser Postgassenfest stand. Wir durften bei diesem erfolgreichen Event mitwirken. Im Anhang sehen Sie einige Bilder vom Fest... Bild 1, Bild 2, Bild 3, Bild 4, Bild 5, Bild 6, Bild 7, Bild 8, Bild 9, Bild 10,
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NEU: DATEX Video Vorstellung
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Ab sofort präsentieren wir DATEX auf den gelben Seiten im Herold auch mit einem Videoclip zum Kennenlernen. Schauen Sie nach, besuchen Sie uns virtuell ....!
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Gleitzeitvereinbarungen
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Wird im Betrieb eine Gleitzeitvereinbarung getroffen, sollte unbedingt darauf geachtet werden, dass alle notwendigen Bestandteile enthalten.sind. Neben der Kernzeit, sollte daher unbedingt auch die fiktive Arbeitszeit pro Tag festgehalten werden, damit für Fehlzeiten, wie z.B. Urlaub, Krankheit, Arztbesuche udgl., eine Grundlage für die Abrechnung vorliegt. Sinnvoll ist es auch die Regelung vorerst zu befristen, da sich eine Abänderung, einer nachträglich als nicht so optimal empfundenen Gleitzeitvereinbarung, dann erheblich leichter gestaltet.
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Lehrlingsförderung
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Die neuen Förderungen für Lehrlinge
Seit 28.06.2008 gibt es ein neues Förderungspaket von der WKO
- Nach Ablauf eines jeden Lehrjahres bzw der abgelegten Lehrabschlussprüfung kann eine Basisförderung beantragt werden. Diese beträgt nach dem ersten Lehrjahr 3, nach dem 2 Lehrjahr 2 und nach dem dritten und vierten Lehrjahr jeweils 1 Lehrlingsentschädigung. Diese Basisförderung gilt für alle Lehrverhältnisse ab 28.06.2008.
- Blum Bonus II - Förderung für neue Lehrstellen
für Unternehmensgründer, Wiedereinsteiger in die Lehrlingsausbildung und für bestehende Betriebe mit neuem Feststellungsbescheid für die Lehrlingsaufnahme Die Förderhöhe beträgt € 2.000,00 - es können bundesweit maximal 10 Lehrlinge pro Lehrberechtigten gefördert werden. - Förderung für Ausbildungsnachweis zur Mitte der Lehrzeit. Hier ist eine Förderung mit € 3.000,00 vorgesehen. Die genauen Anforderungen sind noch in Ausarbeitung. Für Lehrverhältnisse ab 28.06.2008
- Förderung für die Weiterbildung der Ausbilder mit 75% der Kurskosten bis max € 1.000,00/Jahr - gilt für alle bestehenden Lehrverhältnisse
- Förderung für ausgezeichnete und gute Lehrabschlussprüfungen - € 250,00/bzw. 200,00 - gilt für alle bestehenden Lehrverhältnisse.
- Förderung der zwischen- und überbetrieblichen Ausbildungsmaßnahmen für den Lehrling - dazu zählen Vorbereitungskurse auf die LAP, Vorbereitungsprüfungen auf Berufsreifeprüfung, sowie berufsbezogene Zusatzausbildungen (über Berufsbild hinausgehend) - gefördert werden Kurskosten inc Fahrt- und Unterbringungskosten mit bestimmten Höchstbeträgen. - gilt für alle bestehenden Lehrverhältnisse
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